Arbeitsrecht

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung innerhalb von
3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Bei anderen Forderungen, wie bei Entgelt, bestehen oft kurze Verfallsfristen, die nicht überschritten werden dürfen. Daher ist es ratsam, schnellstmöglich einen Termin zu vereinbaren.

Unser online-Rechtsprodukt im Arbeitsrecht zum Festpreis:

Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber und deren Verbände.

Rechtsanwalt Gerd Klier ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich, z. B. wegen Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Entgeltforderungen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungsverträgen
  • Schulungen für Betriebsräte, Personalräte, Rechtsschutzversicherungen, Vereine und Verbände
  • Übernahme des unparteiischen Vorsitzes von Einigungsstellen im Rahmen des Personalvertretungsrechts und Betriebsverfassungsrechts

Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Änderungsvertrag
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Sozialplan
  • Tarifvertrag
  • Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung